(Berlin, 5. März 2026) – Der Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung, das bestehende Bürgergeld durch ein deutlich strengeres System zu ersetzen, würde grundlegende Menschenrechte verletzen und könnte gegen das in der deutschen Verfassung garantierte Recht auf einen angemessenen Lebensstandard verstoßen, erklärte Human Rights Watch heute. Der Entwurf soll in Kürze in zweiter Lesung im Bundestag beraten werden.
„Die Pläne der Bundesregierung würden die Lebensbedingungen vieler Menschen verschlechtern und das Armutsrisiko deutlich erhöhen – insbesondere für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten und alleinerziehende Mütter“, sagte Kartik Raj, Senior-Researcher für Europa bei Human Rights Watch. „Die Bundestagsabgeordneten sollte diese Vorschläge zurückweisen. Sie widersprechen Deutschlands menschenrechtlichen Verpflichtungen und dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Existenzminimums.“
Nach Recherchen von Human Rights Watch kann das derzeitige deutsche Sozialsystem schon jetzt grundlegende Rechte, insbesondere das Recht auf soziale Sicherheit und auf einen angemessenen Lebensstandard, nicht ausreichend gewährleisten. Besonders betroffen sind Alleinerziehende, also überwiegend Frauen mit kleinen Kindern. Die nun geplanten Verschärfungen würden diese Defizite voraussichtlich weiter vergrößern.
Die Regierungskoalition aus Christdemokrat*innen und Sozialdemokrat*innen hat die Kürzung sozialstaatlicher Leistungen sowie eine grundlegende Umgestaltung des Sozialversicherungssystems zu einem politischen Schwerpunkt erklärt. Kernstück ist die Ablösung des Bürgergeldes (SGB II) durch eine neu konzipierte „Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Diese sieht für Leistungsbeziehende strengere Pflichten und erheblich härtere Sanktionen bei vermeintlichen Verstößen vor.
Das System folgt einer stark sanktionsorientierten Logik, die Verhaltensänderungen erzwingen soll: Wer etwa einen Termin versäumt oder eine als zumutbar eingestufte Arbeitsstelle nicht annimmt, muss zunächst mit einer Kürzung der monatlichen Leistungen um 30 Prozent rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann die Agentur für Arbeit Betroffene als „unauffindbar“ einstufen und sämtliche Leistungen vollständig streichen, bis eine persönliche Vorsprache erfolgt.
Bislang ist der Staat verpflichtet, auch bei Sanktionen zumindest die Kosten für Unterkunft und Heizung weiter auszuzahlen, um eine Verarmung zu verhindern und das durch das Bundesverfassungsgericht definierte Existenzminimum zu gewährleisten. Der neue Entwurf sieht solche Schutzmechanismen jedoch nicht mehr ausdrücklich vor. Damit dürfte er sowohl gegen verfassungsrechtliche Vorgaben als auch gegen internationale Menschenrechtsstandards verstoßen, die Rückschritte bei wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten ausdrücklich untersagen.
Human Rights Watch weist zudem darauf hin, dass selbst die vollen Leistungen des Bürgergelds oftmals nicht reichen, um Armut zu vermeiden. 2023 erhielt eine Alleinerziehende Person mit zwei Kindern durchschnittlich 1.198 Euro im Monat. Die offizielle Armutsgefährdungsschwelle für diesen Haushalt in Deutschland lag jedoch bei 1.626 Euro. Die Lücke betrug somit 26 Prozent. Zusätzliche Leistungskürzungen würden unweigerlich dazu führen, dass wesentlich mehr Menschen unterhalb des Existenzminimums leben müssen.
Angesichts der Tatsache, dass Menschen, die die bestehenden Leistungen derzeit in voller Höhe beziehen, dennoch von Armut bedroht sein können, würde eine Ausweitung der Sanktionen dazu führen, dass deutlich mehr Betroffene ein Einkommen hätten, das weit unter dem Niveau liegt, das zur Wahrung des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard und des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums erforderlich ist.
Der Entwurf sieht außerdem grundlegende Änderungen bei den Anforderungen an die Arbeitsuche vor. Künftig sollen alle alleinstehenden Erwachsenen als vollzeitverfügbar gelten, unabhängig davon, ob sie Kinder betreuen. Der Entwurf unterscheidet nicht zwischen Erwachsenen ohne Sorgeverantwortung und Alleinerziehenden, deren Arbeitsaufnahme direkt von verfügbaren Betreuungsangeboten abhängt.
So könnte künftig selbst eine alleinerziehende Mutter eines zweijährigen Kindes sanktioniert werden, wenn sie ein Vollzeitangebot nicht annimmt, obwohl eine Betreuung ihres Kindes faktisch nicht sichergestellt ist. Diese Problematik verschärft sich durch den anhaltenden Mangel an öffentlich finanzierten, kostenfreien oder bezahlbaren Ganztagsbetreuungsplätzen für Kleinkinder und die uneinheitliche Umsetzung ganztägiger Grundschulangebote in Deutschland.
Zusätzlich enthält der Gesetzesentwurf keine ausdrückliche Ausnahme von Sanktionen für Personen mit kleinen Kindern. Sanktionen treffen damit nicht nur die erwachsene Antragstellerin oder den Antragsteller, sondern unmittelbar auch deren Kinder – und verletzen potenziell deren Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard.
Deutschland ist gemäß internationaler Menschenrechtsverträge verpflichtet, das Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Diese und verwandte Verträge und Standards der Vereinten Nationen und europäischer Gremien verlangen, dass Sozialleistungen angemessen sein müssen.
Das Bundesverfassungsgericht hat zudem klargestellt, dass das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum die Deckung der grundlegenden Lebenshaltungskosten und ein Mindestmaß gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe sichern muss. Sanktionen, die Menschen konstruktiv unter dieses Minimum drängen, wären mit dieser Rechtsprechung, also der deutschen Verfassung, kaum vereinbar.
„Abgeordnete des Deutschen Bundestags sollten sich klar gegen diese Verschärfungen stellen, die insbesondere Kindern und Alleinerziehenden schaden würden“, sagte Raj. „Eine soziale Absicherung, die die Menschenrechte stärkt, macht die Gesellschaft insgesamt widerstandsfähiger.“